Teilzeit-Umrechner — Gehalt, Stunden & Urlaubsanspruch
Vollzeitgehalt eingeben, Teilzeitquote oder Teilzeit-Wochenstunden festlegen — der Rechner zeigt sofort das anteilige Bruttogehalt, die anteiligen Wochenstunden und den Urlaubsanspruch nach § 3 BUrlG.
Vollzeit-Basis
Ausgangswerte der Vollzeitstelle eintragen — die Vorschau rechts wird automatisch aktualisiert.
Teilzeit-Angaben
Entweder die Teilzeitquote festlegen oder direkt die gewünschten Teilzeit-Wochenstunden eingeben — beides wird automatisch ineinander umgerechnet.
§ 3 BUrlG im Wortlaut
„(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“ (§ 3 Bundesurlaubsgesetz, Quelle: gesetze-im-internet.de, Stand der Prüfung: 26.07.2026). Da als Werktage die sechs Tage Montag bis Samstag gelten, entspricht das bei der heutigen 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen Mindesturlaub. Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.
Was dieser Rechner nicht abbildet
4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Zuschläge, Sonderzahlungen, Sozialabgaben und Steuern werden nicht berücksichtigt — das Ergebnis ist ein anteiliges Bruttogehalt, kein Netto-Betrag.
- Bruchteile von Urlaubstagen unter einem halben Tag werden nicht automatisch abgerundet, da dies ohne ausdrückliche vertragliche oder tarifliche Regelung nicht zulässig ist — der genaue Wert bleibt maßgeblich.
- Bei unregelmäßig verteilten Arbeitstagen (z. B. wechselnde Wochenpläne) ist der tatsächliche Jahresdurchschnitt der Arbeitstage maßgeblich, nicht ein einzelner Wochenwert wie hier vereinfacht angenommen.
- Ersetzt keine individuelle arbeits- oder lohnrechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Wie berechnet man das Teilzeitgehalt aus dem Vollzeitgehalt?
Das anteilige Bruttogehalt ergibt sich aus dem Vollzeitgehalt multipliziert mit dem Verhältnis von Teilzeit- zu Vollzeit-Wochenstunden, z. B. 3.000 € × (20 Std. / 40 Std.) = 1.500 €. Dieses Stunden-Verhältnis entspricht der Teilzeitquote.
Wie viel Urlaub steht mir in Teilzeit zu?
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht nach den Arbeitsstunden. Bleibt die Anzahl der Arbeitstage gleich und nur die Stunden pro Tag sinken (z. B. 5 Tage je halbtags), bleibt der volle Urlaubsanspruch in Tagen erhalten. Nur wenn tatsächlich weniger Arbeitstage pro Woche gearbeitet werden, sinkt der Urlaubsanspruch anteilig: Urlaub Teilzeit = Urlaub Vollzeit ÷ Arbeitstage Vollzeit × Arbeitstage Teilzeit.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG?
§ 3 BUrlG schreibt jährlich mindestens 24 Werktage vor, wobei als Werktage alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gelten (also eine 6-Tage-Woche). Bei der heute üblichen 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen Mindesturlaub im Jahr.
Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet?
Nach der zu § 5 Abs. 2 BUrlG entwickelten Praxis werden Bruchteile ab einem halben Tag auf volle Urlaubstage aufgerundet. Bruchteile unter einem halben Tag dürfen ohne ausdrückliche vertragliche oder tarifliche Regelung nicht abgerundet werden und bleiben in ihrem genauen Umfang bestehen.
Ist der Teilzeit-Umrechner kostenlos und werden Daten übertragen?
Ja, die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal im Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert.
Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.